Herzlich Willkommen in Nicoles Fahrschule

Führerscheinklassen

B   BF17
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).
Außerdem - nur in Deutschland - dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist).

B ab 18 Jahren.
BF17 Anmeldung bereits mit 16,5 Jahren möglich. Theorieprüfung 3 Monate vor erreichen des Mindestalters möglich, die praktische Prüfung 1 Monat vorher möglich.

BE
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, wenn sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt.

B96
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4.250 kg nicht übersteigt.

A1
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/ kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

Ab 16 Jahren.

A2
Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Ab 18 Jahren.

A
Alle Krafträder ab 35 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge.

Direkteinstieg ab 24 Jahren.


Aufstieg
Bei 2 jährigen Besitz einer A Klasse kann mit erneuter praktischer Prüfung aufgestiegen werden. Je nachdem von A1 auf A2, oder von A2 auf A. Übungsstunden sind erforderlich, damit die praktische Prüfung auch bestanden werden kann.
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